Diese Geschichte hat es tatsächlich irgentwo in Dresden so gegeben(Namen geändert=*):
Am Samstag, den 26.2.2005 fuhr Simon B*. mit der Straßenbahn in Dresden, er war im Besitz einer Monatskarte, allerdings hatte er vergessen die Ausbildungsbestätigung ausfüllen zu lassen(diese ist ab dem 15.Lebensjahr notwendig- im Falle waren es 11 Tage, von denen nur 5 genutz hätten werden können), promt stieg um 16:21 Uhr ein Konrolleur, des Namen unbekannt ist und der Simon B*.s Mutter auch noch als der unfreundlichste Kontrolleur aller Zeiten bekannt ist. Natürlich zeigte Simon B*. seine Monatskarte, der Kontrolleur, bei dem die Tassen wohl nicht vollzähig sind, war nicht mal so net, mal zu sagen: "Sie sollten das mal ausfüllen lassen", aber von Kulanz keine Spur, wieso auch, er zog natürlich Zettel und Stift heraus, da sagte Simon B.: "Ich kann ja beweisen, das ich einen Gültigen Fahrschein hab" und zeigte den Schülerausweis vor, der Kontrolleur schnauzte ihn an: Schülerausweis gilt da nicht(wozu hat er dann einen?!), Simon B*.s Kumpel Eschz*, der Mitfuhr hatte eine Monatskarte, die auch für Simon B. mitgalt, aber der Kontrolleur machte auch das zu nichte und wollte das nicht anerkennen, weil Simon B*. bereits einen Fahrschein vorgezeigt hatte. ... gleich am darauffolgenden Montag holte Simon B. sich den Stempel in der Schule ab und ging sofort zur Mobilitätszentrale, dort musste er zwar nichts bezahlen, wird aber in die Schwarzfahrerkartei aufgenommen und zudem bleibt die Frage offen: Wozu brauchen die Verkehrsbetriebe das Geburtsdatum der Eltern?!
Die Moralen der Geschicht: Studiere vor jeder Fahrt die Beförderungsbestimmung und kontrolliere, ob alles gültig ist und lasses sein, es wird eh was zum Meckern gefunden.
Allerdings wird er prüfen lassen, ob er Anzeige erstatten kann, da a) es nicht im Abo-Vertrag steht, b) diese Paragraphen sehr rechtswidrig scheinen und c) auf der HP weder AGB noch Beförderungsbestimmungen zu finden ist.
Ansonsten gibt es ja noch Bild und die Morgenpost, die haben sicherlich interesse.(und ich persönliche Bekannte da)
Zu dem Paragrafen, es geht konkret um diese Punkte:
-nicht akzeptierung des Schülerausweises als Beweisdokument, das man in Ausbildung ist und
-das wenn man einen gültigen Ersatz hat, dieser nicht anerkannt wird.
Aber er zieht einen Nutzen daraus:
1.wird es eine genugtuung sein, das in der Zeitung zu lesen.
2.will ihm seinn Vater deswegeg dann wenigstens zum nächsten Geburtstag die Fleppen und ein Moped schenken.
Am Samstag, den 26.2.2005 fuhr Simon B*. mit der Straßenbahn in Dresden, er war im Besitz einer Monatskarte, allerdings hatte er vergessen die Ausbildungsbestätigung ausfüllen zu lassen(diese ist ab dem 15.Lebensjahr notwendig- im Falle waren es 11 Tage, von denen nur 5 genutz hätten werden können), promt stieg um 16:21 Uhr ein Konrolleur, des Namen unbekannt ist und der Simon B*.s Mutter auch noch als der unfreundlichste Kontrolleur aller Zeiten bekannt ist. Natürlich zeigte Simon B*. seine Monatskarte, der Kontrolleur, bei dem die Tassen wohl nicht vollzähig sind, war nicht mal so net, mal zu sagen: "Sie sollten das mal ausfüllen lassen", aber von Kulanz keine Spur, wieso auch, er zog natürlich Zettel und Stift heraus, da sagte Simon B.: "Ich kann ja beweisen, das ich einen Gültigen Fahrschein hab" und zeigte den Schülerausweis vor, der Kontrolleur schnauzte ihn an: Schülerausweis gilt da nicht(wozu hat er dann einen?!), Simon B*.s Kumpel Eschz*, der Mitfuhr hatte eine Monatskarte, die auch für Simon B. mitgalt, aber der Kontrolleur machte auch das zu nichte und wollte das nicht anerkennen, weil Simon B*. bereits einen Fahrschein vorgezeigt hatte. ... gleich am darauffolgenden Montag holte Simon B. sich den Stempel in der Schule ab und ging sofort zur Mobilitätszentrale, dort musste er zwar nichts bezahlen, wird aber in die Schwarzfahrerkartei aufgenommen und zudem bleibt die Frage offen: Wozu brauchen die Verkehrsbetriebe das Geburtsdatum der Eltern?!
Die Moralen der Geschicht: Studiere vor jeder Fahrt die Beförderungsbestimmung und kontrolliere, ob alles gültig ist und lasses sein, es wird eh was zum Meckern gefunden.
Allerdings wird er prüfen lassen, ob er Anzeige erstatten kann, da a) es nicht im Abo-Vertrag steht, b) diese Paragraphen sehr rechtswidrig scheinen und c) auf der HP weder AGB noch Beförderungsbestimmungen zu finden ist.
Ansonsten gibt es ja noch Bild und die Morgenpost, die haben sicherlich interesse.(und ich persönliche Bekannte da)
Zu dem Paragrafen, es geht konkret um diese Punkte:
-nicht akzeptierung des Schülerausweises als Beweisdokument, das man in Ausbildung ist und
-das wenn man einen gültigen Ersatz hat, dieser nicht anerkannt wird.
Aber er zieht einen Nutzen daraus:
1.wird es eine genugtuung sein, das in der Zeitung zu lesen.
2.will ihm seinn Vater deswegeg dann wenigstens zum nächsten Geburtstag die Fleppen und ein Moped schenken.
- schöner leben ohne nazis -
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Silli15290 ()